Fortbildungsanerkennung
Der Ganztagsschulkongress 2025 wurde als Fortbildung in allen Bundesländern bei den jeweiligen Landesinstituten beantragt. Darüber hinaus ist er auch in einigen Bundesländern formell akkreditiert. Sie finden nachfolgend eine alphabetische Übersicht.
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kongress auf dieser Seite. (Stand 02.07.2025)
√ BADEN-WÜRTTEMBERG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BAYERN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BRANDENBURG
Die Veranstaltung ist unter der Nummer Anerk.Nr. 250924-44.5-46512-250702.5 als Ergänzungsangebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt.
√ BREMEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HAMBURG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HESSEN
Der Kongress ist als externe Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte des Landes Hessen nach § 65 Hessisches
Lehrerbildungsgesetz (HLbG) akkreditiert unter der Angebotsnummer Angebots-Nr. 02514968.
√ MECKELNBURG-VORPOMMERN
Der Kongress ist als externe Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 16 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LehbildG M-V) unter dem Aktenzeichen 334-Anerk-2025 anerkannt.
√ NIEDERSACHSEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Schulen können selbstständig über die Planung und Durchführung von Fortbildungen entscheiden. Fortbildungen können über das Fortbildungsbudget abgerechnet werden.
√ SAARLAND
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ SACHSEN
Die Veranstaltung ist unter der Angebotsnummer LA-Angebots-Nr. EXT05931 im Fortbildungskatalog veröffentlicht. Die Abrechnung der Kosten kann über Qualitätsbudget der Schule erfolgen.
√ SCHLESWIG-HOLSTEIN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.